Antrag auf Ausstellung eines Bewohner-Parkausweises

Hinweise zu diesem Service

Die Bearbeitung des Antrags dauert voraussichtlich vier Werktage. Sie erhalten an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse eine Information über die weiteren Schritte der Bearbeitung und zur Bezahlung der Gebühr.

Sollten Sie bereits einen Bewohner-Parkausweis besitzen und an Ihren Angaben hat sich nichts verändert (Adresse, Kennzeichen etc.), können Sie stattdessen den verkürzten Folgeantrag verwenden, bei dem Sie nicht erneut Unterlagen hochladen müssen.


Weitere Informationen erhalten Sie beim Bürgeramt


Sie benötigen eine Bescheinigung, dass von Ihnen kein Stellplatz und keine Garage angemietet ist oder zur Verfügung steht. Als Mieterin/Mieter einer Wohnung erhalten Sie diese von Ihrer  Vermieterin/ Ihrem Vermieter, als Eigentümer/in der Wohnung füllen Sie die Bescheinigung bitte selber wahrheitsgemäß aus. Bitte verwenden Sie nach Möglichkeit das vorbereitete Formular.

Hinweis

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