Online-Bauantrag
Antragstellung und Abfrage der Bearbeitungsstände von Bauvoranfragen oder Bauanträgen
Mit diesem Service können Sie Ihren Bauantrag oder Ihre Bauvoranfrage digital bei der Stadt Lüdenscheid, Fachdienst Bauordnung, einreichen. Für die Nutzung des Portals ist eine vorherige Registrierung erforderlich (siehe Anleitung zur Online-Registrierung). Hinweise zur Nutzung des Portals und zur Einreichung finden Sie außerdem in der Anleitung für den Online-Bauantrag.
Bei dem Online-Bauantrag haben Sie über unser Portal jederzeit die Möglichkeit, den Bearbeitungsstand Ihres Antrages einzusehen, evtl. fehlende oder geänderte Unterlagen nachzureichen sowie den kompletten Schriftverkehr nachzuvollziehen. Sie behalten so immer einen Überblick über Ihr Verfahren.
Falls Sie Fragen hierzu haben, wenden Sie sich bitte an bauordnung@luedenscheid.de.
Notwendige Unterlagen
Zu jedem Online-Bauantrag ist der Bauantrag in 2-facher Ausfertigung in Papierform inkl. Übereinstimmungserklärung beim Fachdienst Bauordnung der Stadt Lüdenscheid einzureichen. Mit der Übereinstimmungserklärung erklären Sie bzw. der*die Entwurfsverfasser*in, dass die eingereichten Bauvorlagen bezüglich ihres Planungs- und Bearbeitungsstandes mit den elektronisch eingereichten Bauvorlagen übereinstimmen.
Wichtige Hinweise zur Nutzung des Digitalen Bauantragsverfahrens
Bitte beachten Sie die folgenden Regelungen vor der Nutzung des Digitalen Bauantragsverfahrens:
Eine Mehrfachregistrierung ist nicht möglich. Sofern bereits ein Benutzerkonto mit Ihrem Namen und Ihrer E-Mail-Adresse existiert, kann kein weiteres Konto angelegt werden.
Sollten Sie unsicher sein, ob bereits ein Zugang besteht, oder kein Zugriff mehr auf ein vorhandenes Konto möglich ist, wenden Sie sich bitte vor einer erneuten Registrierung an bauordnung@luedenscheid.de.
Im Online-Portal stellt die Bauaufsicht Dokumente als unsignierte Vorabinformationen zur Verfügung. Aus technischen Gründen können im Online-Portal bereitgestellte Dokumente nicht per E-Mail angekündigt werden. Der Versand der unterschriebenen Briefe und Bescheide erfolgt weiterhin auf dem Postweg.
Es liegt daher in der Verantwortung der Antragsstellenden, das Portal regelmäßig auf Aktualisierungen zu überprüfen.
Eine Einsichtnahme der bereitgestellten Dokumente im Online-Portal ist für die Entwurfsverfassenden der Bauvorlagen nur möglich, wenn die Bauherrschaft eine entsprechende Vollmacht zur Durchführung von Verwaltungsverfahren im Digitalen Bauantragsverfahren erteilt hat.
Dateien zu diesem Service
Anleitung zur Online-Registrierung
Hinweis
Mit Klick auf den Button werden Sie auf eine externe Seite weitergeleitet.