Gewerbe: Ummeldung

Hinweise zu diesem Service

Wenn Sie mit Ihrem Betrieb, einer Zweigniederlassung oder einer Zweigstelle Ihres Betriebes innerhalb der Stadt oder Gemeinde umziehen, müssen Sie das Gewerbe ummelden. Ebenso ist eine Ummeldung notwendig, wenn sich das Warenangebot oder das Angebot der Dienstleistungen ändert.

Wenn Sie auf "Service jetzt starten" klicken, werden Sie zum Wirtschafts-Service-Portal des Landes NRW weitergeleitet. Sie müssen sich dort anmelden (Servicekonto.NRW oder Elster), um den Antrag online einreichen zu können.

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