Gewerbe: Anmeldung

Hinweise zu diesem Service

Wenn Sie eine planmäßige, in Absicht auf Gewinnerzielung vorgenommene, auf Dauer angelegte selbstständige Tätigkeit ausüben möchten, handelt es sich um ein Gewerbe, welches Sie anmelden müssen. Diese Anmeldung besteht unabhängig davon, ob Sie diese Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich ausüben. Auch die Übernahme eines bereits bestehenden Gewerbebetriebes oder die Eröffnung einer weiteren Filiale müssen Sie anmelden.

Wenn Sie auf "Service jetzt starten" klicken, werden Sie zum Wirtschafts-Service-Portal des Landes NRW weitergeleitet. Sie müssen sich dort anmelden (Servicekonto.NRW oder Elster), um den Antrag online einreichen zu können.

 

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