Anzeige eines Wildschadens

Hinweise zu diesem Service

Anzeige eines Wildschadens gemäß §§ 29 und 35 Bundesjagdgesetz

Bei Wild- und Jagdschäden kann Anspruch auf Entschädigung bestehen.

Weitere Informationen zur Dienstleistung und zu Ansprechpersonen erhalten Sie hier: Wildschäden, Jagdschäden