Antrag auf Erteilung einer Gaststättenerlaubnis
Sie möchten eine Gaststätte eröffnen?
In diesem Fall ist es ratsam, im Vorfeld der Antragstellung telefonisch mit der zuständigen Sachbearbeiterin/dem zuständigen Sachbearbeiter in Kontakt zu treten.
In einem solchen Telefonat kann Ihnen bereits mitgeteilt werden, welche Unterlagen von Ihnen für die Antragstellung mitzubringen sind bzw. ob eine persönliche Vorsprache in dem konkreten Fall unabdingbar ist. Da im Regelfall vor der Antragstellung, insbesondere z. B. für eine Gaststätte eine ausführliche Beratung durch die Sachbearbeiterin/den Sachbearbeiter erfolgt, können in Absprache mit der Sachbearbeiterin/dem Sachbearbeiter entsprechende Gesprächstermine auch außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten vereinbart werden. Erfahrungsgemäß können in solchen Beratungsgesprächen bereits viele Fragen beantwortet werden.
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