Widerspruch nach dem Bundesmeldegesetz (Übermittlungssperre)
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Informationen zur Dienstleistung
Sie möchten Widerspruch einlegen gegen die Weitergabe Ihrer Meldedaten?
Sie haben ein Widerspruchsrecht gegen die Weiterleitung Ihrer nach dem Bundesmeldegesetz erhobenen Daten (Vor- und Familienname, ggf. Doktorgrad, Anschrift):
- An Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Parlaments- oder Kommunalwahlen, an Antragsteller und Parteien im Zusammenhang mit Volksbegehren und Volksentscheiden sowie mit Bürgerentscheiden,
- an Mandatsträger, Presse und Rundfunk zum Zwecke der Veröffentlichung von Ehe- und Altersjubiläen,
- an Adressbuchverlage und Herausgeber ähnlicher Nachschlagewerke,
- an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften,
- an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr.
Von Ihren Widerspruchsrecht können Sie kostenfrei bei der Anmeldung bei der Meldebehörde oder zu einem späteren Zeitpunkt Gebrauch machen.
Weitere Informationen finden Sie hier
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