Widerspruch nach dem Bundesmeldegesetz (Übermittlungssperre)

Hinweise zu diesem Service

Sie möchten Widerspruch einlegen gegen die Weitergabe Ihrer Meldedaten?

Sie haben ein Widerspruchsrecht gegen die Weiterleitung Ihrer nach dem Bundesmeldegesetz erhobenen Daten (Vor- und Familienname, ggf. Doktorgrad, Anschrift):

  • An Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Parlaments- oder Kommunalwahlen, an Antragsteller und Parteien im Zusammenhang mit Volksbegehren und Volksentscheiden sowie mit Bürgerentscheiden,
  • an Mandatsträger, Presse und Rundfunk zum Zwecke der Veröffentlichung von Ehe- und Altersjubiläen,
  • an Adressbuchverlage und Herausgeber ähnlicher Nachschlagewerke,
  • an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften,
  • an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr.

Von Ihren Widerspruchsrecht können Sie kostenfrei im Zuge der Anmeldung bei der Meldebehörde oder zu einem späteren Zeitpunkt Gebrauch machen.

Nutzen Sie bevorzugt den Online-Service per Klick auf "Dienst starten". Alternativ steht auch eine PDF-Version des Formulars zur Verfügung (zum Ausdrucken und Befüllen von Hand sowie Versand per Post).

Weitere Informationen zur Dienstleistung und zu Ansprechpersonen erhalten Sie hier: Widerspruch nach dem Bundesmeldegesetz