Anzeige eines Osterfeuers

Hinweise zu diesem Service

Osterfeuer sind Brauchtumsfeuer, die während der Osterzeit von einer oder einem in der Ortsgemeinschaft verankerte(n) Glaubensgemeinschaft, Organisation oder Verein unter dem Gesichtspunkt der Brauchtumspflege ausgerichtet und als öffentliche Veranstaltung für jedermann zugänglich gemacht wird. Hierzu dürfen nur unbehandeltes Holz, Baum- und Strauchschnitt verwendet werden. Die Feuerwehr wird von hier informiert. Das Osterfeuer ist der örtlichen Ordnungsbehörde anzuzeigen. Bitte verwenden sie hierzu das entsprechende Anzeigeformular.

Weitere Informationen und Ansprechpartner finden Sie auf der Seite zur Dienstleistung "Osterfeuer anmelden".