Anzeige eines Osterfeuers
Informationen zur Dienstleistung
Osterfeuer sind Brauchtumsfeuer, die während der Osterzeit von einer oder einem in der Ortsgemeinschaft verankerte(n) Glaubensgemeinschaft, Organisation oder Verein unter dem Gesichtspunkt der Brauchtumspflege ausgerichtet und als öffentliche Veranstaltung für jedermann zugänglich gemacht wird. Hierzu dürfen nur unbehandeltes Holz, Baum- und Strauchschnitt verwendet werden. Die Feuerwehr wird von hier informiert. Das Osterfeuer ist der örtlichen Ordnungsbehörde anzuzeigen. Bitte verwenden sie hierzu das entsprechende Anzeigeformular.
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