Antrag auf Ausstellung eines Bewohner-Parkausweises
Die Bearbeitung des Antrags dauert voraussichtlich vier Werktage. Sie erhalten an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse eine Information über die weiteren Schritte der Bearbeitung und zur Bezahlung der Gebühr.
Sollten Sie bereits einen Bewohner-Parkausweis besitzen und an Ihren Angaben hat sich nichts verändert (Adresse, Kennzeichen etc.), können Sie stattdessen den verkürzten Folgeantrag verwenden, bei dem Sie nicht erneut Unterlagen hochladen müssen.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Bürgeramt
Sie benötigen eine Bescheinigung, dass von Ihnen kein Stellplatz und keine Garage angemietet ist oder zur Verfügung steht. Als Mieterin/Mieter einer Wohnung erhalten Sie diese von Ihrer Vermieterin/ Ihrem Vermieter, als Eigentümer/in der Wohnung füllen Sie die Bescheinigung bitte selber wahrheitsgemäß aus. Bitte verwenden Sie nach Möglichkeit das vorbereitete Formular.
Sie benötigen einen Bewohnerparkausweis?
Der Bewohnerparkausweis berechtigt Sie zum Parken in zuvor durch Ratsbeschluss festgelegten Parkbezirken.
Den Bewohnerparkausweis können Sie auf Antrag unter folgenden Voraussetzungen bekommen:
- Sie müssen in einem Bewohnerparkbezirk mit Hauptwohnung gemeldet sein und dort auch wohnen.
- Ihnen darf keine Garage oder Stellplatz zur Verfügung stehen. Dies muss von dem Vermieter / der Vermieterin Ihrer Wohnung bestätigt werden. Falls Sie selbst Eigentümer/in der Wohnung sind, füllen Sie das Formular bitte selbst aus. Das Formular finden Sie hier.
- Sie müssen Halterin bzw. Halter des angegebenen Kraftfahrzeuges sein oder dieses dauerhaft nutzen und der regelmäßige Standort des Fahrzeuges befindet sich an Ihrem Hauptwohnsitz.
- Sie sind nicht Halterin bzw. Halter des Fahrzeuges und nutzen das Privatfahrzeug eines Familienangehörigen in gerader Linie (z.B. Eltern, Großeltern, Kinder) oder ein Firmenfahrzeug? Dann benötigen Sie eine Halterbescheinigung (bei Firmenfahrzeugen mit Stempel und Unterschrift der Firma), die Sie auf dem Antragsformular finden. Der regelmäßige Standort des Fahrzeuges muss sich in diesen Fällen an Ihrem Hauptwohnsitz befinden.
Weitere Hinweise:
Sie ziehen in Kürze in einen Bewohnerparkbezirk mit Hauptwohnung? Dann kann Ihnen ggf. bereits für den Umzug ein Bewohnerparkausweis ausgestellt werden. Bitte setzen Sie sich für weitere Informationen direkt mit dem Bürgeramt in Verbindung. Die Kontaktdaten finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Für Personen mit Nebenwohnung wird ein Bewohnerparkausweis nur dann erteilt, wenn wichtige Gründe dafür vorliegen, z.B. Ehegatte bzw. der eingetragene Lebenspartner wohnt in der gemeinsamen Hauptwohnung außerhalb von Lüdenscheid.
Der Bewohnerparkausweis wird mit der Gültigkeit von einem Jahr ab dem Tag der Antragstellung ausgestellt.
Bei einer Verlängerung eines bestehenden Ausweises beginnt die Gültigkeit ebenfalls ab dem Tag der Antragstellung.
In bestimmten Sonderfällen ist die Ausstellung eines befristeten Bewohnerparkausweises möglich, beispielsweise bei der Verwendung eines Mietwagens nach einem KFZ-Unfall. Bringen Sie bitte zur Antragstellung die Schadensmeldung an die Versicherung und den Mietvertrag des Ersatzfahrzeuges mit.
Die Gültigkeit des beantragten Bewohnerparkausweises beginnt mit dem Datum der Antragstellung.
Sie können den Bewohnerparkausweis auch online beantragen:
Für den Erstantrag benutzen Sie bitte folgenden Link.
Für einen Folgeantrag benutzen Sie bitte folgenden Link.
Weitere Informationen finden Sie hier