Hundesteuermeldung

Informationen zur Dienstleistung

Sie haben einen Hund? Lesen Sie hier, was Sie über die Hundesteuer wissen sollten.

Hunde sind innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme in Ihren Haushalt anzumelden, denn alle Hunde, die in Lüdenscheid gehalten werden, sind grundsätzlich zu versteuern.

Wenn Sie Ihren Hund abgeben oder wenn er gestorben oder entlaufen ist, müssen Sie ihn innerhalb von zwei Wochen abmelden. Dies gilt auch, wenn Sie von Lüdenscheid in eine andere Stadt wegziehen.

In der Hundesteuersatzung der Stadtverwaltung Lüdenscheid können Sie nachlesen, unter welchen Voraussetzungen Sie eine Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung für Ihren Hund beantragen können. Bitte nehmen Sie hierzu auch die Beratung des Bürgeramtes in Anspruch.

Bescheidkopien (für Sie selbst oder als Bevollmächtigte/r für eine/n Dritte/n) können ganz einfach online über das Serviceportal angefordert werden. Die Bezahlung erfolgt insoweit per Lastschrift oder giropay. Die angeforderte Kopie wird anschließend im Portal bereitgestellt und kann dann von Ihnen heruntergeladen werden.


Weitere Informationen finden Sie hier