Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gem. § 29 Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) zur Durchführung eines Laternenumzuges

Hinweise zu diesem Service

Sie planen eine kirchliche Prozession oder ähnliches im öffentlichen Verkehrsraum. Setzen Sie sich bitte frühzeitig mit uns in Verbindung, da jede Veranstaltung die im öffentlichen Verkehrsraum stattfindet (Schulumzüge, Laternenumzüge, Prozessionen oder änliches) verkehrsrechtlich genehmigt werden muss. Hierzu brauchen wir einen entsprechenden Antrag und einen Ansprechpartner, mit dem wir alle Details erörtern können.

Weitere Informationen zur Dienstleistung und Ansprechpersonen erhalten Sie hier: Umzüge im öffentlichen Verkehrsraum