Befreiung von der Ausweispflicht
Sie möchten von der Ausweispflicht befreit werden?
Personalausweispflicht besteht grundsätzlich für deutsche Staatsangehörige ab dem 16. Lebensjahr, sofern sie nicht bereits im Besitz eines gültigen Reisepasses sind.
In besonderen Fällen kann eine Person von der Ausweispflicht befreit werden, die Voraussetzungen regelt § 1 Absatz 3 Personalausweisgesetz.
Der Antrag kann online eingereicht werden, und zwar durch die ausweispflichtige Person selber oder durch eine betreuende Person. Es müssen hierzu einige zusätzliche Anlagen mit hochgeladen werden, die sich aus dem Antrag selber ergeben. Wenn Sie den Antrag lieber in Papierform an die Verwaltung schicken möchten, können Sie den Antrag auf dieser Seite herunterladen (sh. Link unten).
Weitere Informationen zur Dienstleistung und zu Ansprechpersonen erhalten Sie hier: Befreiung von der Ausweispflicht