Vollmachtserklärung
Mit diesem Formular können Sie einer anderen Person die Vollmacht erteilen, Ihren beantragten Personalausweis oder Reisepass beim Bürgeramt der Stadt Lüdenscheid an Ihrer Stelle abzuholen, einen Meldeschein zu beantragen oder eine An-, Um- oder Abmeldung für Sie vorzunehmen.
Sie können die Vollmacht über "Service jetzt starten" am Bildschirm ausfüllen und erhalten zum Abschluss die fertig ausgefüllte PDF-Datei mit der Vollmacht zum Audrucken. Wenn Sie das Formular per Hand befüllen möchten, finden Sie unten auf dieser Seite auch einen Download für ein Blanko-Formular. Die Vollmacht ist von Ihnen zu unterschreiben und von der Person vorzulegen, die beispielsweise Ihren Personalausweis abholt.
Weitere Informationen zu Personalausweis und Meldeangelegenheiten erhalten Sie auf den folgenden Internetseiten:
Informationen zum Personalausweis
Informationen zum Reisepass
Informationen zur Meldebescheinigung
Informationen zum Wohnungswechsel
Sie benötigen einen Personalausweis?
Deutsche Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Dies gilt nicht für Personen, die im Besitz eines gültigen Reisepasses sind. Auf Antrag kann auch vor Vollendung des 16. Lebensjahres ein Personalausweis ausgestellt werden.
Sind Sie in Lüdenscheid mit Hauptwohnung gemeldet, dann können Sie im Bürgeramt den neuen Personalausweis beantragen. Bei Personen unter 24 Jahre beträgt die Gültigkeit des Personalausweises sechs Jahre, ansonsten zehn Jahre. Eine Verlängerung des Ausweises ist nicht möglich.
Bei Jugendlichen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist die Begleitung von mindestens einem Erziehungsberechtigten notwendig. Es ist das Einverständnis von beiden Elternteilen notwendig. Obliegt das Sorgerecht nur einem Elternteil ist hierüber ein entsprechender Nachweis zu erbringen.
Eine Änderung der Personendaten (wie z.B. Namensänderung nach Eheschließung, Lebenspartnerschaft) ist nicht möglich. Hier muss ein neuer Personalausweis ausgestellt werden. Können Sie zur Abholung nicht persönlich erscheinen, so besteht die Möglichkeit, den Ausweis auch von einer von Ihnen schriftlich bevollmächtigten Person abholen zu lassen.
Bitte erfragen Sie vor Reisen ins Ausland ob ein Bundespersonalausweis anerkannt wird, da dieses nicht in allen Ländern der Fall ist.
Länder- und Reiseinformationen können Sie auf den Webseiten des Auswärtigen Amtes oder über die App "Sicher Reisen" nachlesen.
Informationen zum neuen Personalausweis können Sie auch auf dem Personalausweisportal des Bundesinnnenministeriums erhalten. |
Regelmäßig die Gültigkeit der Dokumente prüfen!
Der rechtzeitige Blick auf das Ausstellungsdatum erspart Ihnen Lauferei, Unannehmlichkeiten und zusätzliche Kosten. Bei verspäteter Beantragung wird ein Verwarnungsgeld in Höhe von mindestens 10,00 € erhoben.
Hinweis bei Verlust und Widerauffindung des Bundespersonalausweises!
Die Einreisebestimmungen einiger Länder sehen vor, dass die Einreise mit gestohlenen oder verloren gemeldeten Personalausweisen, selbst wenn die Wiederauffindung gemeldet wurde, nicht möglich ist.
Weitere Informationen finden Sie hier