Wohnungsgeberbestätigung

Hinweise zu diesem Service

Sie ziehen nach Lüdenscheid und möchten sich hier anmelden? Willkommen!

Wenn Sie aus einer anderen Gemeinde nach Lüdenscheid zuziehen möchten, unabhängig ob es sich um einen Haupt- oder Nebenwohnsitz handelt,  müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug beim Bürgeramt anmelden.

Eine evtl. Abmeldung bei der voherigen inländischen Gemeinde ist nicht erforderlich, das übernehmen wir für Sie in Zusammenhang mit Ihrer Anmeldung.

Unterhalten Sie im Bundesgebiet mehrere Wohnsitze, ist einer davon als Hauptwohnsitz zu bestimmen. Im Regelfall ist das die Wohnung, die vorwiegend von Ihnen genutzt wird. Bei verheirateten oder verpartnerten Einwohnern ist dies die Wohnung der Familie. Wohnsitze im Ausland bleiben unbeachtet.

Ihr Wohnungsgeber (z.B. Eigentümer, Hausverwaltung oder Hauptmieter) muss Ihnen den Einzug mittels der Wohnungsgeberbescheinigung bestätigen. Sind sie selbst Eigentümer der Wohnung oder der Immobilie, bestätigen Sie bitte sich selbst auf dem Formular den Einzug. Die Vorlage des Mietvertrages reicht nicht aus.

Weitere Informationen zur Dienstleistung und zu Ansprechpersonen erhalten Sie hier: Anmeldung eines Wohnsitzes bei Zuzug aus einer anderen Gemeinde