Wohnungsgeberbestätigung
Sie ziehen nach Lüdenscheid und möchten sich hier anmelden? Willkommen!
Wenn Sie aus einer anderen Gemeinde nach Lüdenscheid zuziehen möchten, unabhängig ob es sich um einen Haupt- oder Nebenwohnsitz handelt, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug beim Bürgeramt anmelden.
Eine evtl. Abmeldung bei der voherigen inländischen Gemeinde ist nicht erforderlich, das übernehmen wir für Sie in Zusammenhang mit Ihrer Anmeldung.
Unterhalten Sie im Bundesgebiet mehrere Wohnsitze, ist einer davon als Hauptwohnsitz zu bestimmen. Im Regelfall ist das die Wohnung, die vorwiegend von Ihnen genutzt wird. Bei verheirateten oder verpartnerten Einwohnern ist dies die Wohnung der Familie. Wohnsitze im Ausland bleiben unbeachtet.
Ihr Wohnungsgeber (z.B. Eigentümer, Hausverwaltung oder Hauptmieter) muss Ihnen den Einzug mittels der Wohnungsgeberbescheinigung bestätigen. Sind sie selbst Eigentümer der Wohnung oder der Immobilie, bestätigen Sie bitte sich selbst auf dem Formular den Einzug. Die Vorlage des Mietvertrages reicht nicht aus.
Sollte eine persönliche Vorsprache Ihrerseits nicht möglich sein, kann der von Ihnen unterschriebene Meldeschein auch durch eine bevollmächtigte Person vorgelegt werden. Die erforderliche Vollmacht finden Sie hier.
Jugendliche ab 16 Jahren sind selber meldepflichtig und können sich ohne Einverständnis der Sorgeberechtigten anmelden.
Über die erfolgte Anmeldung erhalten Sie einmalig eine kostenfreie Meldebestätigung.
Weitere Informationen finden Sie hier