Antrag auf Genehmigung einer Ausnahme nach § 46 StVO (Handwerker-Parkausweis)

Hinweise zu diesem Service

Bei berechtigtem Interesse können Sie für Ihr Fahrzeug eine Genehmigung nach § 46 der Straßenverkehrsordnung (StVO) für Ausnahmen von bestimmten Verkehrsveboten erhalten.

Weitere Informationen zur Dienstleistung und Ansprechpersonen finden Sie hier: Ausnahmegenehmigungen