Antrag auf Genehmigung einer Ausnahme nach § 46 StVO im Gebiet der Stadt Lüdenscheid

Hinweise zu diesem Service

Bei berechtigtem Interesse können Sie für Ihr Fahrzeug eine Genehmigung nach § 46 der Straßenverkehrsordnung (StVO) für Ausnahmen von bestimmten Verkehrsveboten erhalten.

Weitere Informationen zur Dienstleistung und Ansprechpersonen erhalten Sie hier: Ausnahmegenehmigungen