Antrag Ausstellung - Verlängerung Fischereischein
Sie benötigen einen Fischereischein oder einen Jugendfischereischein?
Erstausstellung eines Fischereischeines:
Der Fischereischein berechtigt die Inhaberin oder den Inhaber zur Ausübung der Fischerei im Bundesgebiet. Zusätzlich ist ggf. eine Vereinbarung mit der Eigentümerin oder dem Eigentümer eines Gewässers zu treffen, z.B. durch Abschluss eines Pachtvertrages.
Verlängerung des Fischereischeines:
Die Verlängerung des Fischereischeines kann nur dann vorgenommen werden, wenn es der Zustand des Dokumentes, hierbei insbesondere die Aktualität des Passfotos, zulässt.
Jugendfischereischein:
Der Jugendfischereischein wird ebenfalls im Bürgeramt ausgestellt für Kinder und Jugendliche, die das zehnte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben. Dieser kann auch ohne abgelegte Fischereiprüfung erteilt werden und berechtigt zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Inhabers eines Fischereischeines. Die Antragstellung muss durch eine/n Erziehungsberechtigte/n erfolgen. Der Jugendfischereischein hat eine Gültigkeit von einem Jahr.
Die Fischereiprüfung wird von der Unteren Fischereibehörde des Märkischen Kreises durchgeführt (Tel. 0 23 51 / 9 66-63 24).
Weitere Informationen finden Sie hier