Pflegeberatung: Vereinbarung eines Online-Termins
Hier erhalten Sie Informationen zur Beratung in Angelegenheiten der ambulanten, teilstationären, komplementären und stationären Pflege.
Grundlage für die Pflegeberatung ist § 6 Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen - APG NRW. Danach sind Personen, die sich auf eine Situation der eigenen Pflegebedürftigkeit vorbereiten oder bei denen diese bereits eingetreten ist, sowie deren Angehörige trägerunabhängig über die Ansprüche und Unterstützungsmöglichkeiten entsprechend ihrer individuellen Bedarfe zu beraten.
Außerdem erfolgt eine Beratung über die finanziellen Belastungen und über die Leistungen der Pflegekassen.
Eine Vermittlung von Personen in bestimmte Einrichtungen erfolgt allerdings nicht.
Die Stadt Lüdenscheid führt die Pflegeberatung in Kooperation mit dem Märkischen Kreis durch.
Weitere Informationen finden Sie hier:
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